Im Bereich der Gesetzgebung für Kinderwunschpatientinnen zeigt sich, wie frauenfeindlich die Politik auch heute noch ist.
Die Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes im Jahr 2014 hat scheinbar den Fortschritten der Medizin Rechnung getragen. Tatsächlich wurden — auch durch den Einfluss der katholischen Kirche — mehrere Paragraphen in den Gesetzestext eingebaut, die mit Sicherheit bei einer Beeinspruchung beim Europäischen Gerichtshof fallen dürften.
Beispiel:
In Österreich ist es erlaubt, einer Frau bei schlechter Eizellqualität mit einer Eizellspende zu helfen. Allerdings hat man hier eine Grenze mit dem 45. Lebensjahr eingebaut, ab dann ist eine Hilfe für sie nicht mehr erlaubt, obwohl die Natur hier eine Grenze erst mit etwa 50 Lebensjahren einzieht.
Ein Gedankenspiel zu obiger Aussage: es ist daher verboten, einer 46-jährigen Frau mittels Eizellspende zu helfen. Gleichzeitig ist es aber gesetzlich erlaubt, ihrem 96-jährigen Großvater sehr wohl mittels Samenspende zu helfen, falls hier noch Kinderwunsch vorhanden ist und die eigene Samenqualität schon zu sehr gelitten hat.
Ein weiteres — und wahrscheinlich wesentlich wichtigeres — Beispiel zur vorhandenen Frauenfeindlichkeit im Gesetz:
Wir wissen alle, dass insbesondere die Bildung der Frauen stark im Vormarsch begriffen ist und daher viele Frauen nach dem Studium zuerst ihrer Karriere nachkommen wollen. Oft wird dann versucht — und das viel zu spät — sich den Kinderwunsch zu erfüllen. Wir wissen (und viele andere Staaten tragen diesem Umstand Rechnung), dass hier das Einfrieren von Eizellen im jüngeren Jahren helfen würde, später mit wesentlich höherer Erfolgsrate zu einem höheren Prozentsatz zu einem gesunden Kind zu kommen. Diese „social-freezing” ist jedoch in Österreich verboten. (Die Lagerung von Samenzellen war davor über Jahrzehnte hindurch aber sehr wohl erlaubt).
Die Lösung würde hier sein, dies bis zu einem gewissen Alter zu erlauben (ev. wie in der Natur könnte man hier das Ende des 49. Lebensjahr als Grenze heranziehen).
Viele weitere Beispiele könnte man nun nennen, wären aber in einem Gespräch mit Dr. Hengstschläger oder in einem Vortrag besser aufgehoben.
zum Autor: Univ.Prof. Dr. Gernot Tews
1986 Aufbau einer IVF- Einheit an der Landesfrauenklinik LINZ derzeit Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie