Die von Eurostat und dem Bundeskanzleramt in Auftrag gegebene Studie basiert auf der Erhebung „Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und andere Formen von interpersoneller Gewalt“ aus 2021. Die Daten stammen aus einer repräsentativen Befragung von 6.240 Frauen, die in Österreich leben und zwischen 18 und 74 Jahre alt sind. Dabei gaben 22 % der befragten Frauen an, dass sie bereits eine Form des Stalkings erlebt haben.[1]
Mit folgenden Fragen wurde erhoben, ob eine Frau Stalking erlebte:
- „[…] jemals wiederholt unerwünschte Nachrichten (gemeint sind auch soziale Medien), E‑Mails, Briefe oder Geschenke geschickt [bekommen], sodass Sie sich beunruhigt, verängstigt oder bedrängt gefühlt haben?“
- „[…] jemals wiederholt obszöne, drohende, belästigende oder stumme Telefonanrufe bekommen?“
- „[…] jemals wiederholt hartnäckig versucht mit Ihnen persönlich in Kontakt zu treten oder vor Ihrem Haus, vor der Schule oder der Arbeit gewartet oder gelungert, sodass Sie sich beunruhigt, verängstigt oder bedrängt gefühlt haben?“
- „[…] jemals wiederholt verfolgt oder Ihnen nachspioniert, sodass Sie sich beunruhigt, verängstigt oder bedrängt gefühlt haben?“
- „[…] jemals wiederholt absichtlich Ihre Sachen oder die Sachen von Menschen, die Ihnen nahestehen, beschädigt oder Ihren Tieren Leid zugefügt, sodass Sie sich beunruhigt, verängstigt oder bedrängt gefühlt haben?“
- „[…] jemals wiederholt beleidigende oder peinliche Kommentare über Sie öffentlich oder auf sozialen Medien abgegeben, sodass Sie sich beunruhigt, verängstigt oder bedrängt gefühlt haben?“
- „[…] jemals wiederholt Fotos, Videos oder sehr persönliche Informationen über Sie veröffentlicht, sodass Sie sich beunruhigt, verängstigt oder bedrängt gefühlt haben?“
Was gilt als Stalking?
Am häufigsten erleben Frauen Stalking in Form von unerwünschten Nachrichten und/oder Geschenken und von obszönen, drohenden und/oder stummen Anrufen.[2]
Täter:innen
Rund die Hälfte der Betroffenen wurde von Personen gestalkt, die sie selbst nicht kannten (50,84%). Knapp 60 % wurden von einer ihnen bekannten Person gestalkt. (Eine Befragte kann bei mehreren Stalking-Erfahrungen auch in beide Kategorien fallen).
Knapp 53 % der betroffenen Frauen wurden von Männern und 14 % wurden von Frauen gestalkt. Weitere 14 % kannten das Geschlecht des Täters/der Täterin nicht. Die restlichen Befragten haben keine Informationen zum/zur Täter:in angegeben.
Wie lange wird Stalking erlebt?
Ein Viertel der Betroffenen ist länger als ein Jahr vom Stalking betroffen und fast ein Drittel kann keine genauen Angaben dazu geben.[3]
Rechtliches
Stalking ist seit 2006 in Österreich gemäß § 107a StGB strafbar. Die Höchststrafe liegt für Stalking über ein Jahr lang oder bei einem Suizid(-versuch) der gestalkten Person bei drei Jahren Freiheitsstrafe, in allen anderen Fällen bei einem Jahr:
(1) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt
- ihre räumliche Nähe aufsucht,
- im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
- unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt,
- unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt aufzunehmen oder
- Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches dieser Person ohne deren Zustimmung veröffentlicht.[4]
Unabhängig von der Strafanzeige kann auch eine einstweilige Verfügung gegen den/die Täter:in erlassen werden. Darin kann z.B. das Verbot der persönlichen, telefonischen und brieflichen Kontaktaufnahme ausgesprochen werden. Diese einstweilige Verfügung kann grundsätzlich für maximal ein Jahr erlassen werden, kann aber bei Verstoß des Täters gegen diese verlängert werden. Eine wiederholte Missachtung kann zu einer Festnahme des/der Täter:in führen.[5]
Verhalten bei Stalking
Wer gestalkt wird, sollte, laut dem Österreichischen Gewaltschutzzentrum, folgende vier Schritte beachten.
1. Abstinenz:
Dem/Der Täter:in sollte nur einmal klar und deutlich gesagt werden, dass man keinen Kontakt (mehr) möchte, danach sollte die stalkende Person konsequent ignoriert werden. Bei Stalking auf Sozialen Netzwerken oder durch Telefonanrufe sollte der/die Täter:in blockiert werden. Auch die Telefonanbieter können über Schutzmöglichkeiten informieren.
2. Transparenz:
Das persönliche und berufliche Umfeld sollte vom Stalking wissen, das schwächt den/die Täter:in und stärkt das Opfer. Bei Verfolgung mit dem Auto sollte man direkt zur nächsten Polizeistation fahren. Im Fall einer konkreten Bedrohungssituation sollte umgehend die Polizei gerufen werden.
3. Dokumentation:
Um bei rechtlichen Schritten Beweise zu haben, ist es wichtig, dass das Stalking dokumentiert wird. Elektronische Kontaktaufnahmeversuche können z.B. mittels Screenshots gespeichert werden, diese sollten zusätzlich auf einem externen Datenträger gesichert werden.
4. Konsequenz:
Die ersten drei Schritte sollten konsequent durchgezogen werden, um den/die Täter:in zu schwächen.[6]
Hilfe erhalten Betroffene beim Gewaltschutzzentrum OÖ, der Kriminalpolizeilichen Beratung und der Frauen-Helpline (0800/222 555, gebührenfrei und 24/7 erreichbar).[7] Zusätzlich sind die oberösterreichischen Frauenberatungsstellen online kontaktierbar. Unter www.frauenberatung-ooe.at erhalten Frauen kostenlos und anonym Beratung von psychosozialen Berater:innen und Jurist:innen[8]. Das Land Oberösterreich bietet auch immer wieder Selbstverteidigungskurse für Frauen an.[9]
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[1] Statistik Austria, Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen in Österreich. Wien 2022. S. 38. URL: https://www.statistik.at/fileadmin/publications/Geschlechtsspezifische-Gewalt-gegen-Frauen_2021_barrierefrei.pdf [02.03.2023].
[2] Statistik Austria, Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen in Österreich. Wien 2022. S. 39. URL: https://www.statistik.at/fileadmin/publications/Geschlechtsspezifische-Gewalt-gegen-Frauen_2021_barrierefrei.pdf [02.03.2023].
[3] Statistik Austria, Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen in Österreich. Wien 2022. S. 40. URL: https://www.statistik.at/fileadmin/publications/Geschlechtsspezifische-Gewalt-gegen-Frauen_2021_barrierefrei.pdf [02.03.2023].
[4] Österreichisches Strafgesetzbuch, § 107a, https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296&Paragraf=107a [02.03.2023].
[5] Bundeskanzleramt, Stalking, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/frauen-und-gleichstellung/gewalt-gegen-frauen/gewaltformen/stalking.html [02.03.2023].
[6] Gewaltschutzzentrum Oberösterreich, Stalking/Beharrliche Verfolgung, https://www.gewaltschutzzentrum.at/ooe/beratungsangebot/ [02.03.2022].
[7] Frauenreferat Land Oberösterreich, „Halt, so nicht! Sicherheitstipps für Frauen und Mädchen zum Schutz vor Männer-Gewalt“ 2017, https://www.land-oberoesterreich.gv.at/files/publikationen/praes_Sicherheitstipps_deu.pdf [15.03.2023].
[8] Land Oberösterreich, Frauenberatungsstellen in Oberösterreich sind gut vernetzt 28.02.2019, https://www.land-oberoesterreich.gv.at/215161.htm [16.03.2023].
[9] Frauenreferat Land Oberösterreich, „Halt, so nicht! Sicherheitstipps für Frauen und Mädchen zum Schutz vor Männer-Gewalt“ 2017, https://www.land-oberoesterreich.gv.at/files/publikationen/praes_Sicherheitstipps_deu.pdf [15.03.2023].